Häufig sind Testamente überholt, weil Beziehungen sich im Laufe der Zeit ändern oder die eingesetzten Erben vorversterben. Es wird empfohlen, das Testament alle drei Jahre auf seine Aktualität zu überprüfen.
Wir bieten Testamentspflegeverträge an. In regelmäßgigen Abständen fragen wir bei Ihnen an, ob Sie die getroffenen Verfügungen aufrecht erhalten oder ändern wollen. Im letzten Fall sind wir Ihnen bei der Gestaltung behilflich. Schließlich kümmern wir uns um die Aufbewahrung des Originaltestamentes und liefern es beim Nachlassgericht ab.
Gabriele Landgraf Rechtsanwältin | Friedrich-Engels-Str. 9 | 15517 Fürstenwalde
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