Vor der Errichtung eines Testamentes sollten Sie zunächst rechtlichen Rat einholen. Denn testamentarische Anordnungen könnten Folgen auslösen, die Sie eventuell nicht bedacht haben und gar nicht herbeiführen wollen. Ein erbrechtlich spezialisierter Jurist kann Sie auf diese Folgen aufmerksam machen. Auch führen sehr häufig „unglückliche" unjuristische Formulierungen später zu Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, die Jahre dauern können sowie Geld und Energie kosten. Die richtigen Formulierungen und nicht zuletzt auch erbschaftssteuerliche Auswirkungen können Sie mit uns besprechen.
Hier erfahren Sie, wie Sie ein privatschriflichtes Testament errichten können.
Gabriele Landgraf Rechtsanwältin | Friedrich-Engels-Str. 9 | 15517 Fürstenwalde
Tel: 03361 / 37 42 - 0 | Fax: 03361 / 37 42 - 10
Hier können Sie uns direkt eine Mail senden: Kanzlei-Landgraf - Mail